Kindergeld - Anträge und Informationen
Eltern haben bis zum 18. Geburtstag ihres Kindes einen Anspruch auf Kindergeld, sowie bis 25. Jahre, wenn sich das Kind in Ausbildung oder im Studium befindet. Für die ersten beiden Kinder erhält man pro Kind monatlich je 192 Euro, für das dritte Kind 198 Euro und für jedes weitere Kind je 223 Euro.
Das Kindergeld muss bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragt werden. Informationen finden Sie hier. Mehrsprachige Anträge für die Beantragung können auf der Website der Agentur für Arbeit heruntergeladen werden.
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Ab dem 01. Januar 2011 erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Zu den Leistungen des sogenannten zählen:
- eintägige Ausflüge von Schulen und Kindertageseinrichtungen
- mehrtägige Klassenfahrten oder Freizeiten von Kindertageseinrichtungen
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
- Schülerbeförderung
- außerschulische Lernförderung
- gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule oder Kindertageseinrichtung
- Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
Weitere Informationen sowie die Antragsformulare finden Sie auf der Website des Landratsamtes Ludwigsburg.
Kindergarten
Flüchtlingskinder und ihre Eltern im Kindergarten -
Vorüberlegungen und Anregungen für eine Willkommenskultur finden Sie hier.